Aktuelles:

18.01.12 16:42

Die Großflächenreinigung: Ein Spezialgebiet der WSD

Die WS Dienstleistungen ist zudem spezialisiert auf Großflächenreinigungen. Ob Trockenkehren oder...


18.01.12 14:23

Informieren Sie sich im Multimediabereich

Für unsere Kunden haben wir im Multimediabereich extra einen umfangreichen Video-Bereich...


17.06.11 16:02

Flecken: Hausmittel statt Spezialreiniger

Der Rotwein ist verschüttet, die Schokolade hat sich festgetreten und das Kaugummi klebt im...


Entsendegesetz

Hohe Sicherheit ist beim Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) von großer Bedeutung: "Aufgrund der elektronischen Uhren können wir sofort reagieren, wenn die Arbeitszeiten von unseren Mitarbeiter nicht eingehalten werden", erklärt Geschäftsführer Steve Reiche. Das ist extrem wichtig, denn der Kunde kann mit in die Haftung genomen werden, wenn sein Dienstleister gegen das Entsendegesetz verstößt. Dort heißt es: "Ordnungswidrig handelt, wer Werk- und Dienstleistungen im erheblichen Umfang ausführen läßt, indem er als Unternehmer einen anderen Unternehmer beauftragt, von dem er weiß oder fahrlässig nicht weiß, das dieser bei der Erfüllung dieses Auftrages gegen die Rechtsnormen des allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag verstößt, die die Mindestentgeltsätze einschließlich Überstundensätze zum Gegenstand haben..."

"Im Klartext heißt das, dass Kunden haftbar gemacht werden können, wenn ihr Reinigungs-Unternehmen sich nicht an den Tarifvertrag hält", ergänzt Reiche, "ich kann den Kunden nur empfehlen, genau hinzuschauen, an wen Sie ihren Auftrag vergeben. Denn Dumpingpreise sind meistens nur zu realisieren, wenn keine Tariftreue eingehalten wird." Aber genau darauf achtet die WS Dienstleistungen penibel und garantiert seinen Kunden, die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Richtlinien einzuhalten.

Weitere Informationen zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz